Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitszeugnisse mit einer vollständigen Unterschrift des Ausstellers versehen sind, die in der Regel den Vor- und Nachnamen enthält. Eine Paraphe und das Fehlen des ausgeschriebenen Vornamens können als unzureichend angesehen werden, da sie die Identität des Unterzeichners nicht eindeutig klären. Dies könnte im Zweifelsfall rechtliche Probleme aufwerfen, insbesondere wenn es um die Gültigkeit des Zeugnisses geht. Es wäre ratsam, das Zeugnis überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Korrektur zu verlangen, um sicherzustellen, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...