Kann man die Formatierung des Arbeitszeugnisses so ändern, dass es Urkundenfälschung ist?

Antwort

Ja, eine stark veränderte Formatierung eines Arbeitszeugnisses kann unter bestimmten Umständen als Urkundenfälschung gelten, insbesondere wenn die Änderungen dazu dienen, den Inhalt des Zeugnisses zu manipulieren oder falsche Tatsachen darzustellen. Urkundenfälschung ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der vorliegt, wenn eine Urkunde (in diesem Fall das Arbeitszeugnis) in einer Weise verändert wird, die die Echtheit oder den Inhalt der Urkunde in Frage stellt. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die spezifischen Umstände zu berücksichtigen, da die Absicht und die Art der Änderungen entscheidend sind. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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