Kann man vom Arbeitgeber die Kosten für die Prüfung eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses durch einen Fachanwalt verlangen?

Antwort

In der Regel ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Kosten für die Prüfung eines Arbeitszeugnisses durch einen Fachanwalt zu übernehmen, es sei denn, es wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen oder es liegt ein besonderer Grund vor, der eine Kostenübernahme rechtfertigt. Es ist jedoch möglich, dass du im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung die Kosten als Schadensersatz geltend machen kannst, wenn das Arbeitszeugnis nachweislich fehlerhaft ist und dir dadurch ein Nachteil entstanden ist. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten zu klären.

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