Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Notwehr ist sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Anwendungsbereichen. 1. **Notwehr im StGB (§ 32 StGB):** - **Definition:** Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. - **Zweck:** Schutz des Angegriffenen vor strafrechtlicher Verfolgung, wenn er sich gegen einen Angriff verteidigt. - **Voraussetzungen:** Es muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen, und die Verteidigungshandlung muss erforderlich und angemessen sein. - **Rechtsfolge:** Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig und ist somit strafrechtlich nicht verantwortlich. 2. **Notwehr im BGB (§ 227 BGB):** - **Definition:** Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. - **Zweck:** Schutz des Angegriffenen vor zivilrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen. - **Voraussetzungen:** Es muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen, und die Verteidigungshandlung muss erforderlich und angemessen sein. - **Rechtsfolge:** Wer in Notwehr handelt, ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Zusammengefasst: Beide Gesetze definieren Notwehr ähnlich und setzen ähnliche Voraussetzungen voraus. Der Hauptunterschied liegt im Anwendungsbereich: Das StGB bezieht sich auf strafrechtliche Konsequenzen, während das BGB zivilrechtliche Aspekte, insbesondere Schadensersatzansprüche, regelt.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]