Müssen nicht stimmberechtigte Stiftungsmitglieder nach dem GwG geprüft werden?

Antwort

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen bestimmte Personen und Institutionen im Rahmen der Geldwäschepräventionft werden. Bei Stiftungen ist es wichtig zu unterscheiden, ob die Mitglieder der Stiftung in einer Weise Einfluss auf die Stiftung haben oder ob sie lediglich passive Mitglieder sind. In der Regel müssen alle Personen, die in einer Stiftung eine wesentliche Rolle spielen, auch wenn sie nicht stimmberecht sind, einer Prüfung unterzogen werden. Dazu gehören beispielsweise Mitglieder des Vorstands oder andere Personen, die maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Stiftung haben. Passive Mitglieder, die keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der Stiftung haben, sind in der Regel nicht von der Prüfung betroffen. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Ausnahmen zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Stiftung GwG Prüfung
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