Wo meldet man eine Stiftung an?

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In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kann je nach Bundesland unterschiedlich sein – oft ist es die Bezirksregierung, das Regierungspräsidium oder die Landesstiftungsbehörde. Für die Anmeldung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts sind folgende Schritte üblich: 1. **Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft erstellen** Diese Dokumente regeln Zweck, Organisation und Vermögen der Stiftung. 2. **Antrag bei der Stiftungsaufsicht stellen** Der Antrag wird zusammen mit den Gründungsunterlagen bei der zuständigen Stiftungsbehörde eingereicht. 3. **Prüfung durch die Behörde** Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. 4. **Anerkennung der Stiftung** Nach positiver Prüfung erhält die Stiftung eine Anerkennungsurkunde und ist damit rechtsfähig. Die genauen Ansprechpartner und weitere Informationen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen, z.B. für Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbg.nrw/themen/stiftungen Für andere Bundesländer empfiehlt sich eine Suche nach „Stiftungsaufsicht [Bundesland]“.

Kategorie: Recht Tags: Stiftung Anmeldung Behörde

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