In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) meldest du eine Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Für die meisten Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist dies die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll. **Vorgehen:** 1. **Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft erstellen:** Du benötigst eine Satzung und ein Stiftungsgeschäft (Erklärung des Stifters, Vermögen zu widmen). 2. **Antrag auf Anerkennung:** Den Antrag auf Anerkennung der Stiftung stellst du schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung. 3. **Prüfung und Anerkennung:** Die Behörde prüft die Unterlagen und erkennt die Stiftung ggf. an. **Zuständige Behörden:** - Für Stiftungen mit Sitz in Düsseldorf: [Bezirksregierung Düsseldorf](https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/) - Für Stiftungen mit Sitz in Köln: [Bezirksregierung Köln](https://www.bezreg-koeln.nrw.de/) - Für Stiftungen mit Sitz in Münster: [Bezirksregierung Münster](https://www.bezreg-muenster.de/) - Für Stiftungen mit Sitz in Detmold: [Bezirksregierung Detmold](https://www.bezreg-detmold.nrw.de/) - Für Stiftungen mit Sitz in Arnsberg: [Bezirksregierung Arnsberg](https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/) **Tipp:** Die Bezirksregierungen bieten auf ihren Webseiten Merkblätter und Formulare zur Stiftungsgründung an. Es empfiehlt sich, vorab Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen, um individuelle Fragen zu klären.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Um eine Stiftung zu gründen, sind in Deutschland einige wichtige Schritte und Voraussetzungen zu beachten: 1. **Stiftungszweck festlegen:** Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerha... [mehr]
Die Hauptmerkmale einer Stiftung sind: 1. **Vermögensbindung:** Eine Stiftung verfügt über ein bestimmtes Vermögen, das dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet ist. 2. **Stif... [mehr]