Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb einer bestimmten Frist nicht entscheidet oder keinen Widerspruch einlegt. Die genaue rechtliche Grundlage und die Fristen können je nach Antrag und Rechtsgebiet unterschiedlich sein. Im Aufenthaltsrecht ist dies beispielsweise in § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Weitere Informationen findest du hier: [§ 42a VwVfG – Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitig entschiedenen Anträgen](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__42a.html)
Wird eine beantragte betreuungsgerichtliche Genehmigung abgelehnt, bestehen grundsätzlich folgende Optionen: 1. **Beschwerde einlegen:** Gegen die ablehnende Entscheidung des Betreuungsgericht... [mehr]
Ja, bei einer Waffenaufbewahrungskontrolle stellen Behördenmitarbeiter in der Regel auch Fragen. Ziel der Kontrolle ist es, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur sicheren Aufbewahru... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]