Wie nennt man die stillschweigende Genehmigung eines Visumsantrags bei Untätigkeit der Ausländerbehörde?

Antwort

Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb einer bestimmten Frist nicht entscheidet oder keinen Widerspruch einlegt. Die genaue rechtliche Grundlage und die Fristen können je nach Antrag und Rechtsgebiet unterschiedlich sein. Im Aufenthaltsrecht ist dies beispielsweise in § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Weitere Informationen findest du hier: [§ 42a VwVfG – Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitig entschiedenen Anträgen](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__42a.html)

Kategorie: Recht Tags: Visum Behörde Genehmigung
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