Die Hauptmerkmale einer Stiftung sind: 1. **Vermögensbindung:** Eine Stiftung verfügt über ein bestimmtes Vermögen, das dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet ist. 2. **Stiftungszweck:** Die Stiftung verfolgt einen vom Stifter festgelegten Zweck (z. B. gemeinnützig, mildtätig, privatnützig), der in der Satzung verankert ist. 3. **Rechtsfähigkeit:** Viele Stiftungen sind rechtsfähig, das heißt, sie können selbstständig Rechte erwerben und Pflichten eingehen. 4. **Dauerhaftigkeit:** Stiftungen sind auf Dauer angelegt. Das Vermögen bleibt grundsätzlich erhalten und wird zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. 5. **Keine Mitglieder:** Im Gegensatz zu Vereinen haben Stiftungen keine Mitglieder, sondern werden von einem Vorstand oder Kuratorium verwaltet. 6. **Unabhängigkeit:** Die Stiftung ist nach ihrer Gründung rechtlich selbstständig und nicht mehr direkt vom Stifter abhängig. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Stiftungsgesetzgebung des Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Stiftungsrecht/stiftungsrecht_node.html).