Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...
Stellt § 312 BGB spezielle Regelungen für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr auf?
Antwort vomNein, das ist nicht korrekt. § 312 BGB bezieht sich auf besondere Vertriebsformen und enthält Regelungen zu Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Spezielle Regelungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr finden sich in § 312i BGB.