Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Nein, das ist nicht korrekt. § 312 BGB bezieht sich auf besondere Vertriebsformen und enthält Regelungen zu Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Spezielle Regelungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr finden sich in § 312i BGB.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Im Schweizer Obligationenrecht (OR) werden die rechtlichen Grundlagen für Obligationen, also Schuldverhältnisse, behandelt. Es regelt unter anderem: 1. **Allgemeine Bestimmungen**: Definiti... [mehr]