Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Notstände im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schützen vor rechtlichen Konsequenzen, wenn in einer Notsituation bestimmte Handlungen vorgenommen werden müssen, die normalerweise rechtswidrig wären. Es gibt zwei Hauptarten von Notständen im BGB: 1. **Defensivnotstand (§ 228 BGB)**: Dieser erlaubt es, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden. Voraussetzung ist, dass der Schaden an der fremden Sache nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. 2. **Aggressivnotstand (§ 904 BGB)**: Dieser erlaubt es, eine fremde Sache zu benutzen oder zu beschädigen, um eine gegenwärtige Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut (z.B. Leben, Gesundheit) abzuwenden. Auch hier muss der Schaden an der fremden Sache im Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen. Diese Regelungen schützen also vor zivilrechtlichen Ansprüchen, wie Schadensersatzforderungen, wenn die Handlungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Künstliche Intelligenz (KI) kann Streit um Urheberrechte nicht vollständig verhindern, aber sie kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren oder frühzeitig zu erkennen. Hier sind einig... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]