Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Ja, es kann relevant sein, ob der Inhaber eines Einzelunternehmens in Person oder das Unternehmen verklagt wird. Bei einem Einzelunternehmen gibt es jedoch rechtlich keinen Unterschied zwischen dem Unternehmen und dem Inhaber: Das Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person, sondern der Inhaber selbst ist Träger aller Rechte und Pflichten. Das bedeutet: - **Wird das Einzelunternehmen verklagt**, ist dies rechtlich gleichbedeutend damit, dass der Inhaber persönlich verklagt wird. - **Schadensersatzansprüche** richten sich immer direkt gegen den Inhaber, da er mit seinem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) haftet. Für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist es daher entscheidend, dass die Klage gegen die richtige natürliche Person (den Inhaber) gerichtet wird. Eine Klage „gegen das Unternehmen“ ist nur dann zulässig, wenn der Inhaber eindeutig identifiziert ist (z.B. „Max Mustermann, handelnd unter der Firma Musterfirma e.K.“). **Fazit:** Im Fall eines Einzelunternehmens besteht kein Unterschied zwischen einer Klage gegen das Unternehmen und einer Klage gegen den Inhaber – beide sind identisch. Die Haftung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen betreffen immer den Inhaber persönlich. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/themen/recht-und-steuern/handelsrecht/einzelunternehmen-ihk-3574942).
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]