Ja, ein Einzelunternehmen kann parallel zu einer Festanstellung betrieben werden. Viele Menschen gründen nebenberuflich ein Einzelunternehmen, um beispielsweise einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen oder ein eigenes Projekt aufzubauen. Dabei solltest du Folgendes beachten: 1. **Arbeitsvertrag prüfen:** Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine Nebentätigkeit einschränken oder genehmigungspflichtig machen. Prüfe daher deinen Vertrag und informiere ggf. deinen Arbeitgeber. 2. **Keine Konkurrenz:** Die Nebentätigkeit darf nicht in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen oder dessen Interessen beeinträchtigen. 3. **Arbeitszeitgesetz:** Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit (in der Regel 48 Stunden pro Woche) darf nicht überschritten werden. 4. **Sozialversicherung:** Die Festanstellung bleibt in der Regel das Hauptarbeitsverhältnis. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin über den Arbeitgeber abgeführt. Für das Einzelunternehmen musst du ggf. zusätzliche Beiträge (z.B. zur Krankenversicherung) zahlen, wenn die Nebentätigkeit einen bestimmten Umfang überschreitet. 5. **Steuern:** Die Einkünfte aus dem Einzelunternehmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Existenzgründerportal des BMWK](https://www.existenzgruender.de/DE/Planung/Grundwissen/Nebenerwerb/inhalt.html). Fazit: Es ist grundsätzlich möglich, ein Einzelunternehmen neben einer Festanstellung zu führen, solange die genannten Punkte beachtet werden.