Welche Rechtsgrundlage verpflichtet Handwerker zu einer korrekten Rechnung?
Antwort vomDie Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV): 1. **§ 632a BGB (Abschlagszahlungen bei Werkverträgen)** und **§ 632 BGB (Vergütung)**: Diese regeln, dass bei Werkverträgen (dazu zählen Handwerkerleistungen) eine Vergütung zu zahlen ist und dass der Unternehmer (Handwerker) eine nachvollziehbare Abrechnung vorlegen muss, wenn dies zur Feststellung der Vergütung erforderlich ist. 2. **§ 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen)**: Wenn der Handwerker umsatzsteuerpflichtig ist, muss er eine Rechnung ausstellen, die bestimmte Pflichtangaben enthält (z.B. Name und Anschrift, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuerbetrag). 3. **§ 241 BGB (Pflichten aus dem Schuldverhältnis)**: Daraus ergibt sich die Nebenpflicht des Handwerkers, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen, damit du als Kunde prüfen kannst, ob die abgerechneten Leistungen korrekt sind. 4. **Preisangabenverordnung (PAngV)**: Diese verpflichtet Handwerker, Preise transparent und nachvollziehbar auszuweisen. **Fazit:** Du hast einen Anspruch auf eine korrekte, nachvollziehbare und prüfbare Rechnung auf Grundlage der genannten Vorschriften, insbesondere §§ 632, 632a, 241 BGB, § 14 UStG und der PAngV. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/handwerkerrechnung-was-gehoert-rein-und-was-nicht-12813).