Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres rechtens**. **Rechtliche Einordnung (Deutschland):** - Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich **unverbindlich**, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. - Dennoch darf der Unternehmer die im Kostenvoranschlag genannten Kosten **nur in einem gewissen Rahmen überschreiten**. Nach § 650 BGB muss der Unternehmer dem Besteller unverzüglich anzeigen, wenn eine erhebliche Überschreitung der Kosten zu erwarten ist. - Eine Verdopplung der Stunden und damit der Kosten gilt in der Regel als **erhebliche Überschreitung**. - Wurde der Kunde nicht rechtzeitig informiert, kann er unter Umständen **vom Vertrag zurücktreten** oder **nur die ursprünglich geschätzten Kosten zahlen**. **Ausnahmen:** - Wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass der Kostenvoranschlag verbindlich ist, darf er nicht überschritten werden. - Bei unvorhersehbaren Zusatzarbeiten, die der Kunde beauftragt hat, kann eine Überschreitung gerechtfertigt sein. **Empfehlung:** - Prüfe, ob du rechtzeitig über die Mehrkosten informiert wurdest. - Fordere eine detaillierte Aufstellung der abgerechneten Stunden und Leistungen. - Im Zweifel kann eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für Vertragsrecht weiterhelfen. **Weitere Informationen:** - [§ 650 BGB – Kostenvoranschlag](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650.html) - [Verbraucherzentrale: Kostenvoranschlag – was gilt?](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/kostenvoranschlag-was-gilt-12813) Eine Verdopplung der Kosten ohne rechtzeitige Information ist in der Regel **nicht rechtens**.
Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Rechnung, die versehentlich an deine E-Mail-Adresse gesendet wurde, aktiv richtigzustellen oder weiterzuleiten. Die Verantwortung für die korre... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die V... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwi... [mehr]