Kostenvoranschlag angenommen: Sind doppelt so hohe Stundenkosten rechtens?

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Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres rechtens**. **Rechtliche Einordnung (Deutschland):** - Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich **unverbindlich**, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. - Dennoch darf der Unternehmer die im Kostenvoranschlag genannten Kosten **nur in einem gewissen Rahmen überschreiten**. Nach § 650 BGB muss der Unternehmer dem Besteller unverzüglich anzeigen, wenn eine erhebliche Überschreitung der Kosten zu erwarten ist. - Eine Verdopplung der Stunden und damit der Kosten gilt in der Regel als **erhebliche Überschreitung**. - Wurde der Kunde nicht rechtzeitig informiert, kann er unter Umständen **vom Vertrag zurücktreten** oder **nur die ursprünglich geschätzten Kosten zahlen**. **Ausnahmen:** - Wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass der Kostenvoranschlag verbindlich ist, darf er nicht überschritten werden. - Bei unvorhersehbaren Zusatzarbeiten, die der Kunde beauftragt hat, kann eine Überschreitung gerechtfertigt sein. **Empfehlung:** - Prüfe, ob du rechtzeitig über die Mehrkosten informiert wurdest. - Fordere eine detaillierte Aufstellung der abgerechneten Stunden und Leistungen. - Im Zweifel kann eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für Vertragsrecht weiterhelfen. **Weitere Informationen:** - [§ 650 BGB – Kostenvoranschlag](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650.html) - [Verbraucherzentrale: Kostenvoranschlag – was gilt](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/kostenvoranschlag-was-gilt-12813) Eine Verdopplung der Kosten ohne rechtzeitige Information ist in der Regel **nicht rechtens**.

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