Ja. Wenn du eine Selbstbeteiligung zahlst, hast du in der Praxis Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung oder Rechnung über genau diesen Eigenanteil. Ohne Beleg kannst du weder prüfen,...
Dürfen auf eine Rechnung über Verzugszinsen erneut Verzugszinsen berechnet werden?
Antwort vomNein, auf bereits berechnete Verzugszinsen dürfen in der Regel keine weiteren Verzugszinsen („Zinseszinsen“) berechnet werden. Nach deutschem Recht (§ 289 Satz 2 BGB) ist die Verzinsung von Zinsen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder es handelt sich um eine gerichtliche Geltendmachung. Das bedeutet: Verzugszinsen dürfen nur auf die Hauptforderung (z. B. den Rechnungsbetrag) berechnet werden, nicht aber auf bereits entstandene Verzugszinsen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Schuldner mit der Zahlung der Verzugszinsen selbst in Verzug gerät und du diese gerichtlich geltend machst. Weitere Informationen findest du z. B. hier: [§ 289 BGB – Verzinsung von Zinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__289.html)
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Ja. Das ist nicht ungewöhnlich. Viele Handwerksbetriebe schicken Rechnungen nicht sofort, sondern gesammelt mit Verzögerung, etwa wegen Auslastung, Urlaub oder interner Buchhaltung. Zwei Mo...