Die Formulierung „Anfahrt pauschal“ wird in der Regel verwendet, um eine pauschale (also festgelegte, nicht nach Entfernung oder Zeit gestaffelte) Gebühr für die Anfahrt zu einem... [mehr]
Nein, auf bereits berechnete Verzugszinsen dürfen in der Regel keine weiteren Verzugszinsen („Zinseszinsen“) berechnet werden. Nach deutschem Recht (§ 289 Satz 2 BGB) ist die Verzinsung von Zinsen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder es handelt sich um eine gerichtliche Geltendmachung. Das bedeutet: Verzugszinsen dürfen nur auf die Hauptforderung (z. B. den Rechnungsbetrag) berechnet werden, nicht aber auf bereits entstandene Verzugszinsen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Schuldner mit der Zahlung der Verzugszinsen selbst in Verzug gerät und du diese gerichtlich geltend machst. Weitere Informationen findest du z. B. hier: [§ 289 BGB – Verzinsung von Zinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__289.html)
Die Formulierung „Anfahrt pauschal“ wird in der Regel verwendet, um eine pauschale (also festgelegte, nicht nach Entfernung oder Zeit gestaffelte) Gebühr für die Anfahrt zu einem... [mehr]
Um einen kaputten Pflanzkübel in Rechnung zu stellen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Schadensdokumentation:** Fotografiere den beschädigten Pflanzkübel und dokumentiere d... [mehr]
Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]