In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Ja, Fielmann darf für das Einsetzen neuer Gläser in eine bereits bei ihnen gekaufte Fassung eine Gebühr berechnen. Auch wenn du die Brillenfassung im selben Jahr bei Fielmann gekauft hast, ist das Einsetzen neuer Gläser eine separate Dienstleistung, die nicht automatisch im Kaufpreis der Fassung enthalten ist. Die genauen Konditionen können je nach Filiale und individueller Situation variieren. Häufig ist das Einsetzen der Gläser beim gleichzeitigen Kauf von Fassung und Gläsern kostenlos. Wenn du jedoch nur neue Gläser möchtest und die Fassung bereits besitzt, kann für die handwerkliche Arbeit (z.B. Aus- und Einbau, Anpassung, Kontrolle) eine Servicegebühr anfallen. Falls du unsicher bist, empfiehlt es sich, direkt bei deiner Fielmann-Filiale nachzufragen oder einen Blick in die Rechnung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen: [Fielmann Kontakt & Service](https://www.fielmann.de/service/kontakt/) Zusammengefasst: Die Berechnung einer Gebühr für das Einfassen neuer Gläser in eine vorhandene Fassung ist grundsätzlich zulässig.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]
Wenn ein Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt und die angegebene Adresse nicht zustellbar ist, hast du folgende Optionen: 1. **Weitere Kontaktmöglichkeiten prüfen:** Versu... [mehr]
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]