Was tun, wenn ein Geschäftspartner die Rechnung nicht bezahlt und die Adresse unzustellbar ist?

Antwort

Wenn ein Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt und die angegebene Adresse nicht zustellbar ist, hast du folgende Optionen: 1. **Weitere Kontaktmöglichkeiten prüfen:** Versuche, den Geschäftspartner über andere bekannte Wege zu erreichen, z. B. E-Mail, Telefon, soziale Netzwerke oder über die Website des Unternehmens. 2. **Adressrecherche:** - **Handelsregisterauszug:** Bei eingetragenen Unternehmen kann ein aktueller Handelsregisterauszug helfen, die aktuelle Geschäftsadresse zu finden. - **Einwohnermeldeamt-Anfrage:** Bei Privatpersonen kannst du beim Einwohnermeldeamt eine Melderegisterauskunft beantragen (kostenpflichtig). - **Wirtschaftsauskunfteien:** Dienste wie [Creditreform](https://www.creditreform.de/) oder [Schufa](https://www.schufa.de/) bieten Adressrecherchen an. 3. **Mahnung per E-Mail oder Fax:** Wenn die Post nicht zugestellt werden kann, kannst du eine Mahnung auch per E-Mail oder Fax senden. Wichtig ist, den Versand nachweisen zu können. 4. **Inkassobüro beauftragen:** Ein Inkassounternehmen kann versuchen, die Forderung einzutreiben und ggf. auch die Adresse ermitteln. 5. **Rechtsanwalt einschalten:** Ein Anwalt kann dich beraten und ggf. rechtliche Schritte einleiten, z. B. ein gerichtliches Mahnverfahren. Auch hier ist eine zustellbare Adresse notwendig, aber Anwälte haben oft Möglichkeiten zur Adressrecherche. 6. **Gerichtliches Mahnverfahren:** Ohne zustellbare Adresse ist ein gerichtliches Mahnverfahren schwierig, da die Zustellung der Unterlagen Voraussetzung ist. Erst nach erfolgreicher Adressrecherche ist dieser Schritt möglich. **Wichtig:** Ohne eine aktuelle Adresse ist die Durchsetzung der Forderung schwierig. Die Adressrecherche ist daher der wichtigste erste Schritt. **Tipp:** Für die Zukunft empfiehlt es sich, vor Geschäftsabschlüssen die Kontaktdaten und die Identität von Geschäftspartnern zu prüfen, um solche Probleme zu vermeiden.

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