Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Das Datenschutzrecht regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen. In der Europäischen Union ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zentrale Rechtsvorschrift. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die DSGVO legt fest, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen und welche Rechte die betroffenen Personen haben. Wichtige Grundsätze der DSGVO sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz**: Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. 2. **Zweckbindung**: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. 3. **Datenminimierung**: Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie für den jeweiligen Zweck notwendig sind. 4. **Richtigkeit**: Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. 5. **Speicherbegrenzung**: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendig ist. 6. **Integrität und Vertraulichkeit**: Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung geschützt werden. Betroffene Personen haben unter anderem folgende Rechte: - **Auskunftsrecht**: Sie können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden. - **Recht auf Berichtigung**: Sie können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen. - **Recht auf Löschung**: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die Löschung ihrer Daten verlangen. - **Recht auf Einschränkung der Verarbeitung**: Sie können unter bestimmten Bedingungen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen. - **Recht auf Datenübertragbarkeit**: Sie können verlangen, dass ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übermittelt werden. - **Widerspruchsrecht**: Sie können der Verarbeitung ihrer Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Weitere Informationen zur DSGVO und zum Datenschutzrecht in der EU sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission zu finden: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
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In einem solchen Fall, in dem persönliche Bilder von Instagram ohne deine Zustimmung von einer fremden Person auf Hinge hochgeladen wurden, sind folgende Fragen wichtig: 1. **Hast du Beweise f&u... [mehr]
Für den privaten Verkauf von gebrauchten Gegenständen (z.B. Kleidung, Möbel, Elektronik) benötigst du in der Regel **keinen Gewerbeschein**. Solange du nur gelegentlich und aus dei... [mehr]
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Ein Erlaubnisreiter ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er bezeichnet eine Formulierung in einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift, die ausdrücklich bestimmte Handlungen erlaubt,... [mehr]