Was ist der Mensch aus juristischer Sicht?

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Aus juristischer Sicht ist der Mensch eine natürliche Person. Das bedeutet, dass jeder Mensch von Geburt an bis zum Tod Träger von Rechten und Pflichten ist. Im Gegensatz dazu stehen juristische Personen (z. B. Unternehmen oder Vereine), denen das Recht ebenfalls eine eigene Rechtsfähigkeit zuspricht. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt in Deutschland grundsätzlich mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Bereits das ungeborene Kind (Nasciturus) kann unter bestimmten Voraussetzungen als "bedingt rechtsfähig" angesehen werden, etwa im Erbrecht. Zusammengefasst: Juristisch betrachtet ist der Mensch eine natürliche Person und damit Subjekt des Rechts, das heißt, er kann Träger von Rechten und Pflichten sein.

Kategorie: Recht Tags: Mensch Recht Subjekt

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