Wie bezeichnet man eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter?

Antwort vom

**Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist _Gefahrenabwehr_ oder _Schadensverhütung_; im rechtlichen Kontext auch _Nothilfe_, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor einem Schaden zu schützen.**

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