Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist Gefahrenabwehr oder Schadensverhütung; im rechtlichen Kontext auch Nothilfe, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor...
Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist Gefahrenabwehr oder Schadensverhütung; im rechtlichen Kontext auch Nothilfe, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor...