Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Nach österreichischem Recht umfassen Persönlichkeitsrechte die Rechte, die den Schutz Persönlichkeit eines Menschen in ihren verschiedenen Aspekten gewährleisten. Dazu gehören insbesondere: 1. **Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit**: Schutz vor körperlichen Eingriffen und Verletzungen. 2. **Recht auf Freiheit**: Schutz vor Freiheitsentzug und Zwang. 3. **Recht auf Ehre**: Schutz vor Beleidigungen und Verleumdungen. 4. **Recht auf Privatsphäre**: Schutz vor unbefugtem Eindringen in die persönliche Lebenssphäre, einschließlich des Schutzes vor unbefugter Veröffentlichung von persönlichen Daten und Bildern. 5. **Recht am eigenen Bild**: Schutz vor unbefugter Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern einer Person. 6. **Recht auf Namen**: Schutz vor unbefugter Nutzung des eigenen Namens. Diese Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Datenschutzgesetz (DSG). Sie dienen dem Schutz der Würde und Integrität des Einzelnen und können bei Verletzungen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz begründen.
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
Die Verwendung von Namen lebender Personen in einem Brettspiel ist rechtlich heikel und grundsätzlich problematisch. Das deutsche Recht schützt das sogenannte „allgemeine Persönli... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]