Was sind nach österreichischem Recht Persönlichkeitsrechte?

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Nach österreichischem Recht umfassen Persönlichkeitsrechte die Rechte, die den Schutz Persönlichkeit eines Menschen in ihren verschiedenen Aspekten gewährleisten. Dazu gehören insbesondere: 1. **Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit**: Schutz vor körperlichen Eingriffen und Verletzungen. 2. **Recht auf Freiheit**: Schutz vor Freiheitsentzug und Zwang. 3. **Recht auf Ehre**: Schutz vor Beleidigungen und Verleumdungen. 4. **Recht auf Privatsphäre**: Schutz vor unbefugtem Eindringen in die persönliche Lebenssphäre, einschließlich des Schutzes vor unbefugter Veröffentlichung von persönlichen Daten und Bildern. 5. **Recht am eigenen Bild**: Schutz vor unbefugter Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern einer Person. 6. **Recht auf Namen**: Schutz vor unbefugter Nutzung des eigenen Namens. Diese Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Datenschutzgesetz (DSG). Sie dienen dem Schutz der Würde und Integrität des Einzelnen und können bei Verletzungen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz begründen.

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