Ist es legal in der Schweiz, jemanden mit einer nicht originalen Unterschrift des Vorgesetzten zu kündigen?

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In der Schweiz ist eine Kündigung, die mit einer nicht originalen Unterschrift des Vorgesetzten erfolgt, rechtlich problematisch. Grundsätzlich sollte eine Kündigung schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Vorgesetzten sollte authentisch sein. Eine gefälschte Unterschrift kann als Betrug gewertet werden und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und möglichen Folgen zu klären.

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