Nein. In der Schweiz ist „Willensvollstreckung“ kein frei dehnbarer Allgemeinbegriff, sondern ein rechtlich klar verankerter Begriff des Erbrechts: Er bezeichnet die Ausführung des le...
Sind 75 Rappen pro Kilometer in der Schweiz ab 2026 ein Minimum oder ein Maximum?
Antwort vom**Die 75 Rappen pro Kilometer sind in der Schweiz ab 1. Januar 2026 grundsätzlich ein Pauschalansatz bzw. Höchstansatz für die steuerlich anerkannte Kilometerentschädigung bei Autos – nicht ein gesetzlicher Mindestanspruch für jeden Arbeitnehmer.** Die ESTV hat die Fahrkostenpauschale für Autos per 2026 auf 75 Rappen erhöht. Diese Pauschale dient vor allem für Lohnausweis, Spesenreglemente und steuerliche Bewertung. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/i9d9Li47RSVC8iyoqI46j)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn dein Arbeitgeber dir **weniger** als 75 Rappen zahlt, ist das nicht automatisch rechtswidrig. Ob du mehr, weniger oder gar nichts bekommst, hängt in erster Linie von **Arbeitsvertrag, Spesenreglement, Gesamtarbeitsvertrag oder internen Richtlinien** ab. Die 75 Rappen sind also **kein allgemeiner arbeitsrechtlicher Mindestlohn pro Kilometer**. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/AVMEjJmvl5AD/dbst-form-lohna-spesenreglement-2026-de.pdf)) Zahlt der Arbeitgeber **genau 75 Rappen**, liegt er im steuerlich üblichen Rahmen. Zahlt er **mehr**, kann der übersteigende Teil steuerlich heikel werden und unter Umständen als Lohn statt als reine Spesen gelten. Genau deshalb ist der Satz in der Praxis eher als **Obergrenze der pauschal unproblematischen Entschädigung** zu verstehen. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/AVMEjJmvl5AD/dbst-form-lohna-spesenreglement-2026-de.pdf)) ## Wichtiger Unterschied, der oft verwechselt wird Es gibt einen klaren Unterschied zwischen: - **Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen** - **Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz** Die 75 Rappen werden oft bei **Geschäftsfahrten** als Spesenansatz verwendet. Beim **Arbeitsweg** geht es steuerlich um den Fahrkostenabzug bzw. um die Bewertung im Lohnausweis, nicht einfach um einen frei einklagbaren Kilometerersatz. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/i9d9Li47RSVC8iyoqI46j)) ## Klare Einordnung Entscheidend ist also: **75 Rappen sind normalerweise das steuerlich akzeptierte Maximum für eine pauschale Auto-Kilometerentschädigung, aber kein allgemeines Minimum.** Nur wenn ein Vertrag oder GAV ausdrücklich einen bestimmten Satz vorsieht, wird dieser für das Arbeitsverhältnis verbindlich. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/AVMEjJmvl5AD/dbst-form-lohna-spesenreglement-2026-de.pdf))
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