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Was ist in der Schweiz nach dem Tod eines Elternteils zu beachten?
Antwort vom**In der Schweiz musst du nach dem Tod eines Elternteils vor allem drei Dinge sauber trennen: den Todesfall offiziell melden, die Bestattung organisieren und den Nachlass nicht vorschnell anfassen. Genau dieser dritte Punkt ist der häufigste Fehler, weil du mit bestimmten Handlungen eine Erbschaft faktisch annehmen kannst.** ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung)) ## Sofort in den ersten Stunden und Tagen Wenn der Tod zuhause eingetreten ist, muss zuerst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Ohne diese Bescheinigung kann der Todesfall nicht im Todesregister eingetragen werden. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung)) Danach wird der Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt bzw. je nach Kanton über Spital, Heim oder Bestattungsamt gemeldet. Welche Stelle genau zuständig ist, ist kantonal organisiert, aber die amtliche Meldung ist immer Pflicht. ([zivilstand.sid.be.ch](https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/todesfall.html)) Parallel dazu solltest du sofort diese Unterlagen sichern: - Ausweis der verstorbenen Person - Familienbüchlein/Familienausweis, falls vorhanden - Krankenkassenkarte - Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag - Mietvertrag, Bankunterlagen, Versicherungen, Steuerunterlagen - AHV-/Rentenunterlagen ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt)) ## Was du organisieren musst Die Bestattung muss zeitnah organisiert werden: Art der Bestattung, Termin, Abdankung, Grab, Todesanzeige, allenfalls Pfarrer oder freie Rednerin. Wenn die verstorbene Person Wünsche hinterlassen hat, gehen diese vor. Fehlen solche Vorgaben, entscheiden in der Praxis die Angehörigen. ([beobachter.ch](https://www.beobachter.ch/beratung/rechtsratgeber/sozialberatung/alter/im-todesfall)) Wichtig ist auch: Bestattung und Nachlass sind rechtlich nicht dasselbe. Du darfst die Beerdigung organisieren, ohne damit automatisch die Erbschaft anzunehmen. Problematisch wird es eher, wenn du Vermögen verteilst, Konten leerst oder Verträge im eigenen Namen weiterführst. Diese Unterscheidung fehlt in vielen Checklisten, ist aber praktisch entscheidend. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt/erbgang)) ## Was du abmelden oder melden solltest Typisch sind diese Stellen: - AHV/IV, Pensionskasse, Rentenstellen - Krankenkasse und Unfallversicherung - private Versicherungen: Leben, Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Auto - Bank, PostFinance, Kreditkarten - Vermieter oder Verwaltung - Arbeitgeber, falls noch ein Arbeitsverhältnis bestand - Telefon, Internet, Strom, Serafe, Abos, Vereinsmitgliedschaften - Strassenverkehrsamt bei Fahrzeugen auf den Namen der verstorbenen Person; kantonal gelten dafür teils kurze Fristen, in Bern etwa 14 Tage. ([svsa.sid.be.ch](https://www.svsa.sid.be.ch/de/start/fahrzeuge/fahrzeug-abmelden/todesfall.html)) Praktisch sinnvoll ist, mehrere amtliche Todesurkunden zu bestellen. Viele Stellen verlangen ein offizielles Dokument, und Kopien reichen nicht immer. ([bs.ch](https://www.bs.ch/themen/persoenliches-und-wohnen/todesfall/todesurkunde-bestellen)) ## Nachlass: hier ist Vorsicht wichtiger als Tempo Das Nachlassverfahren läuft kantonal. Zuständig sind je nach Kanton etwa Erbschaftsamt, Bezirksgericht oder andere Nachlassbehörden. Dort werden Testamente eröffnet, Erben festgestellt und je nach Kanton Inventare aufgenommen oder Erbbescheinigungen ausgestellt. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt)) Der wichtigste Praxispunkt: Räume die Wohnung nicht vorschnell leer, verschenke nichts und löse keine Konten auf, bevor klar ist, ob Schulden bestehen und wer genau erb- und verfügungsberechtigt ist. Wenn der Nachlass überschuldet sein könnte, ist eine Ausschlagung zu prüfen. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt/erbgang)) Ein klarer Unterschied, den viele übersehen: - **Bestattungskosten organisieren** = normal und nötig - **Nachlassgegenstände verteilen oder verkaufen** = rechtlich heikel - **Schulden des Verstorbenen aus eigener Tasche ungeprüft zahlen** = oft unklug, solange die Nachlasslage unklar ist ## Steuern und Erbschaft Für den Todesfall gibt es in der Regel noch eine Steuererklärung bis zum Todestag bzw. ein Inventarverfahren, je nach Kanton. Bestattungskosten und gewisse direkt mit dem Todesfall verbundene Auslagen können im Nachlass steuerlich relevant sein. ([wegleitung.sv.fin.be.ch](https://www.wegleitung.sv.fin.be.ch/de/start/np2019/allgemeine-informationen/steuererklaerungspflicht/todesfall.html)) Erbschaftssteuer gibt es in der Schweiz nicht auf Bundesebene, aber in fast allen Kantonen. Ob Kinder zahlen müssen, hängt vom Kanton ab; in vielen Kantonen sind direkte Nachkommen ganz oder weitgehend befreit. ([ch.ch](https://www.ch.ch/en/taxes-and-finances/types-of-taxation/inheritance-tax)) ## Die praktisch beste Reihenfolge 1. Arzt / Todesbescheinigung 2. amtliche Meldung beim zuständigen Amt 3. Bestattung organisieren 4. wichtige Unterlagen sichern 5. Banken, Versicherungen, Vermieter und Rentenstellen informieren 6. Nachlasslage prüfen, nichts voreilig verteilen 7. Testament / Erbvertrag / Behördenschreiben abwarten 8. erst dann Kündigungen, Übertragungen und Auflösung von Verträgen systematisch erledigen ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung)) Wenn du es auf einen Satz reduzieren willst: **Am wichtigsten ist nicht, alles sofort abzumelden, sondern zuerst den Todesfall korrekt zu melden und den Nachlass bis zur Klärung rechtlich „stillzuhalten“.** ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung))
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