Amtlich meldest du einen Todesfall im Kanton Solothurn grundsätzlich beim Zivilstandsamt des Todesortes, nicht primär bei der Bestattungsstelle. Für die Bestattung ist dagegen die Einwo...
Was ist in der Schweiz nach dem Tod eines Elternteils zu beachten?
Antwort vom**In der Schweiz musst du nach dem Tod eines Elternteils vor allem drei Dinge sauber trennen: den Todesfall offiziell melden, die Bestattung organisieren und den Nachlass nicht vorschnell anfassen. Genau dieser dritte Punkt ist der häufigste Fehler, weil du mit bestimmten Handlungen eine Erbschaft faktisch annehmen kannst.** ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung)) ## Sofort in den ersten Stunden und Tagen Wenn der Tod zuhause eingetreten ist, muss zuerst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Ohne diese Bescheinigung kann der Todesfall nicht im Todesregister eingetragen werden. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung)) Danach wird der Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt bzw. je nach Kanton über Spital, Heim oder Bestattungsamt gemeldet. Welche Stelle genau zuständig ist, ist kantonal organisiert, aber die amtliche Meldung ist immer Pflicht. ([zivilstand.sid.be.ch](https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/todesfall.html)) Parallel dazu solltest du sofort diese Unterlagen sichern: - Ausweis der verstorbenen Person - Familienbüchlein/Familienausweis, falls vorhanden - Krankenkassenkarte - Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag - Mietvertrag, Bankunterlagen, Versicherungen, Steuerunterlagen - AHV-/Rentenunterlagen ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt)) ## Was du organisieren musst Die Bestattung muss zeitnah organisiert werden: Art der Bestattung, Termin, Abdankung, Grab, Todesanzeige, allenfalls Pfarrer oder freie Rednerin. Wenn die verstorbene Person Wünsche hinterlassen hat, gehen diese vor. Fehlen solche Vorgaben, entscheiden in der Praxis die Angehörigen. ([beobachter.ch](https://www.beobachter.ch/beratung/rechtsratgeber/sozialberatung/alter/im-todesfall)) Wichtig ist auch: Bestattung und Nachlass sind rechtlich nicht dasselbe. Du darfst die Beerdigung organisieren, ohne damit automatisch die Erbschaft anzunehmen. Problematisch wird es eher, wenn du Vermögen verteilst, Konten leerst oder Verträge im eigenen Namen weiterführst. Diese Unterscheidung fehlt in vielen Checklisten, ist aber praktisch entscheidend. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt/erbgang)) ## Was du abmelden oder melden solltest Typisch sind diese Stellen: - AHV/IV, Pensionskasse, Rentenstellen - Krankenkasse und Unfallversicherung - private Versicherungen: Leben, Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Auto - Bank, PostFinance, Kreditkarten - Vermieter oder Verwaltung - Arbeitgeber, falls noch ein Arbeitsverhältnis bestand - Telefon, Internet, Strom, Serafe, Abos, Vereinsmitgliedschaften - Strassenverkehrsamt bei Fahrzeugen auf den Namen der verstorbenen Person; kantonal gelten dafür teils kurze Fristen, in Bern etwa 14 Tage. ([svsa.sid.be.ch](https://www.svsa.sid.be.ch/de/start/fahrzeuge/fahrzeug-abmelden/todesfall.html)) Praktisch sinnvoll ist, mehrere amtliche Todesurkunden zu bestellen. Viele Stellen verlangen ein offizielles Dokument, und Kopien reichen nicht immer. ([bs.ch](https://www.bs.ch/themen/persoenliches-und-wohnen/todesfall/todesurkunde-bestellen)) ## Nachlass: hier ist Vorsicht wichtiger als Tempo Das Nachlassverfahren läuft kantonal. Zuständig sind je nach Kanton etwa Erbschaftsamt, Bezirksgericht oder andere Nachlassbehörden. Dort werden Testamente eröffnet, Erben festgestellt und je nach Kanton Inventare aufgenommen oder Erbbescheinigungen ausgestellt. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt)) Der wichtigste Praxispunkt: Räume die Wohnung nicht vorschnell leer, verschenke nichts und löse keine Konten auf, bevor klar ist, ob Schulden bestehen und wer genau erb- und verfügungsberechtigt ist. Wenn der Nachlass überschuldet sein könnte, ist eine Ausschlagung zu prüfen. ([bs.ch](https://www.bs.ch/gerichte-judikative/erbschaftsamt/erbgang)) Ein klarer Unterschied, den viele übersehen: - **Bestattungskosten organisieren** = normal und nötig - **Nachlassgegenstände verteilen oder verkaufen** = rechtlich heikel - **Schulden des Verstorbenen aus eigener Tasche ungeprüft zahlen** = oft unklug, solange die Nachlasslage unklar ist ## Steuern und Erbschaft Für den Todesfall gibt es in der Regel noch eine Steuererklärung bis zum Todestag bzw. ein Inventarverfahren, je nach Kanton. Bestattungskosten und gewisse direkt mit dem Todesfall verbundene Auslagen können im Nachlass steuerlich relevant sein. ([wegleitung.sv.fin.be.ch](https://www.wegleitung.sv.fin.be.ch/de/start/np2019/allgemeine-informationen/steuererklaerungspflicht/todesfall.html)) Erbschaftssteuer gibt es in der Schweiz nicht auf Bundesebene, aber in fast allen Kantonen. Ob Kinder zahlen müssen, hängt vom Kanton ab; in vielen Kantonen sind direkte Nachkommen ganz oder weitgehend befreit. ([ch.ch](https://www.ch.ch/en/taxes-and-finances/types-of-taxation/inheritance-tax)) ## Die praktisch beste Reihenfolge 1. Arzt / Todesbescheinigung 2. amtliche Meldung beim zuständigen Amt 3. Bestattung organisieren 4. wichtige Unterlagen sichern 5. Banken, Versicherungen, Vermieter und Rentenstellen informieren 6. Nachlasslage prüfen, nichts voreilig verteilen 7. Testament / Erbvertrag / Behördenschreiben abwarten 8. erst dann Kündigungen, Übertragungen und Auflösung von Verträgen systematisch erledigen ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung)) Wenn du es auf einen Satz reduzieren willst: **Am wichtigsten ist nicht, alles sofort abzumelden, sondern zuerst den Todesfall korrekt zu melden und den Nachlass bis zur Klärung rechtlich „stillzuhalten“.** ([bs.ch](https://www.bs.ch/gd/md/hoheitliche-funktionen/kantonsarzt/aerztliche-todesbescheinigung))
Verwandte Fragen
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten in der Schweiz für eine aussergerichtliche Schuldensanierung?
Für eine aussergerichtliche Schuldensanierung in der Schweiz gibt es gerade keine strengen, einheitlichen gesetzlichen Detailvorgaben wie bei einem gerichtlichen Nachlassverfahren – entsche...
Wo finde ich den Gesetzestext zur MWST in der Schweiz bei Eigenleistungen am Eigenheim?
Den eigentlichen Gesetzestext findest du im Schweizer Mehrwertsteuergesetz, vor allem in Art. 31 MWSTG zum Eigenverbrauch; für dein Thema ist aber entscheidend: Die konkrete Praxis zu Eigenleistu...
Muss in der Schweiz auf Eigenleistungen im Baugewerbe MWST abgerechnet werden?
Ja – aber nicht pauschal auf jede Eigenleistung. MWST fällt im Baugewerbe in der Schweiz vor allem dann an, wenn du als MWST-pflichtiger Betrieb eigene Arbeiten an einem Bauwerk für ei...
Woher bekommt man in der Schweiz die Mittel für assistierten Suizid?
Das Mittel für einen assistierten Suizid bekommt man in der Schweiz nicht frei, sondern nur über eine ärztliche Verschreibung und die Abgabe durch eine Apotheke bzw. im Rahmen einer beg...
Muss ein Maurer in der Schweiz Eigenleistungen am eigenen Haus abrechnen, wenn er nicht mehr im Beruf arbeitet?
Nein – normalerweise muss er solche Eigenleistungen in der Schweiz nicht als Einkommen abrechnen, wenn er privat am eigenen Eigenheim arbeitet und das nicht gewerbsmässig tut. Entscheidend...