Ist der Begriff Willensvollstreckung in der Schweiz klar definiert oder auch im erweiterten Sinn für treuhänderische Arbeiten nutzbar?

Antwort vom

**Nein. In der Schweiz ist „Willensvollstreckung“ kein frei dehnbarer Allgemeinbegriff, sondern ein rechtlich klar verankerter Begriff des Erbrechts: Er bezeichnet die Ausführung des letzten Willens durch einen eingesetzten Willensvollstrecker. Für allgemeine treuhänderische Arbeiten solltest du den Begriff deshalb nicht im erweiterten Sinn verwenden.** ([fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-24-233_245_233-20230101-de-pdf-a-19.pdf)) ## Was rechtlich damit gemeint ist Das Schweizer Zivilgesetzbuch erlaubt dem Erblasser, in einer Verfügung von Todes wegen eine handlungsfähige Person mit der Vollstreckung seines Willens zu beauftragen. Die Aufgaben des Willensvollstreckers beziehen sich auf den Nachlass: Testament vollziehen, Nachlass verwalten, Schulden bezahlen und die Teilung nach dem Willen des Erblassers oder nach Gesetz vorbereiten bzw. begleiten. ([fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-24-233_245_233-20230101-de-pdf-a-19.pdf)) Entscheidend ist: Der Begriff ist funktional an einen Erbfall gebunden. Er meint nicht einfach „jemand erledigt treuhänderisch etwas für andere“, sondern eine spezifische Stellung im Nachlassverfahren. ([fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-24-233_245_233-20230101-de-pdf-a-19.pdf)) ## Warum die erweiterte Verwendung problematisch ist Wenn du „Willensvollstreckung“ für allgemeine Treuhand-, Verwaltungs- oder Abwicklungsarbeiten nutzt, erzeugt das schnell einen falschen rechtlichen Eindruck. Es klingt dann so, als liege ein erbrechtliches Mandat als Willensvollstrecker vor, obwohl tatsächlich nur Vermögensverwaltung, Nachlassberatung, Erbenvertretung oder allgemeine Treuhand gemeint ist. ([fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-24-233_245_233-20230101-de-pdf-a-19.pdf)) Gerade im professionellen Kontext ist die Abgrenzung wichtig: Ein Treuhänder kann zwar auch als Willensvollstrecker tätig sein, aber nicht jede Tätigkeit eines Treuhänders ist Willensvollstreckung. Dass Willensvollstreckung zu typischen Tätigkeiten eines Treuhänders gehören kann, ändert nichts daran, dass der Begriff selbst rechtlich enger ist. ([gerichte-zh.ch](https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SB130137-O1.pdf)) ## Praktisch richtige Begriffe Wenn keine formelle Einsetzung als Willensvollstrecker vorliegt, sind präzisere Begriffe meist besser, zum Beispiel: - Nachlassabwicklung - Erbschaftsverwaltung - Erbenvertretung - Treuhandmandat im Nachlass - administrative oder finanzielle Abwicklung des Nachlasses Der klare Unterschied ist also: **Willensvollstreckung** ist eine konkrete erbrechtliche Funktion; **treuhänderische Arbeiten** sind ein viel weiterer Oberbegriff. ([fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-24-233_245_233-20230101-de-pdf-a-19.pdf)) Ein praktisches Beispiel: Wenn jemand aufgrund eines Testaments offiziell eingesetzt ist und sich gegenüber Banken, Behörden und Erben als Willensvollstrecker ausweist, ist der Begriff korrekt. Wenn jemand nur im Auftrag der Erben Unterlagen ordnet, Steuererklärungen vorbereitet oder Vermögen verwaltet, ist „Treuhand“ oder „Nachlassabwicklung“ meist der richtige Begriff. ([gerichte-zh.ch](https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/erbschaft/klagen-nachlassabwicklung/willensvollstreckerin))

Verwandte Fragen

Ist „Willensvollstreckung“ ein offizieller Begriff oder frei definierbar?

„Willensvollstreckung“ ist kein üblicher offizieller Rechtsbegriff im deutschen Recht; wenn du ihn frei verwendest, wirkt er schnell unklar oder falsch. Gemeint ist fast immer entwede...

Was ist in der Schweiz nach dem Tod eines Elternteils zu beachten?

In der Schweiz musst du nach dem Tod eines Elternteils vor allem drei Dinge sauber trennen: den Todesfall offiziell melden, die Bestattung organisieren und den Nachlass nicht vorschnell anfassen. Gena...

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten in der Schweiz für eine aussergerichtliche Schuldensanierung?

Für eine aussergerichtliche Schuldensanierung in der Schweiz gibt es gerade keine strengen, einheitlichen gesetzlichen Detailvorgaben wie bei einem gerichtlichen Nachlassverfahren – entsche...