In Österreich gilt grundsätzlich: Ein Aufenthaltstitel verliert mit Ablauf seiner Gültigkeit seine Wirksamkeit. Es gibt jedoch eine sogenannte "Nachfrist" für die Verl&au... [mehr]
Ja, in Österreich gibt es beim Aufenthaltstitel grundsätzlich eine Nachfrist für die Verlängerung. Wenn du deinen Aufenthaltstitel verlängern möchtest, solltest du den Antrag **vor Ablauf** deines aktuellen Titels stellen. Es gibt aber eine sogenannte **"Nachfrist"** von drei Monaten nach Ablauf des Aufenthaltstitels. **Wichtige Details:** - Stellst du den Verlängerungsantrag innerhalb dieser dreimonatigen Nachfrist, gilt der Antrag als verspätet, aber er wird noch angenommen. - Während der Nachfrist befindest du dich jedoch **nicht mehr legal** in Österreich, das heißt, du bist eigentlich „aufhältig“ ohne gültigen Aufenthaltstitel. Das kann zu Problemen führen, etwa bei Behördenwegen oder beim Verlassen und Wiedereinreisen nach Österreich. - Wird der Antrag nach Ablauf der Nachfrist gestellt, gilt er als **Erstantrag** und nicht mehr als Verlängerungsantrag. Das kann bedeuten, dass du das Land verlassen und von deinem Heimatland aus einen neuen Antrag stellen musst. **Empfehlung:** Den Verlängerungsantrag immer **rechtzeitig vor Ablauf** des Aufenthaltstitels stellen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des österreichischen Bundesamts für Immigration und Asyl: [https://www.bmi.gv.at/412/](https://www.bmi.gv.at/412/)
In Österreich gilt grundsätzlich: Ein Aufenthaltstitel verliert mit Ablauf seiner Gültigkeit seine Wirksamkeit. Es gibt jedoch eine sogenannte "Nachfrist" für die Verl&au... [mehr]
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