Gibt es in Österreich eine Nachfrist für den Aufenthaltstitel?

Antwort

Ja, in Österreich gibt es beim Aufenthaltstitel grundsätzlich eine Nachfrist für die Verlängerung. Wenn du deinen Aufenthaltstitel verlängern möchtest, solltest du den Antrag **vor Ablauf** deines aktuellen Titels stellen. Es gibt aber eine sogenannte **"Nachfrist"** von drei Monaten nach Ablauf des Aufenthaltstitels. **Wichtige Details:** - Stellst du den Verlängerungsantrag innerhalb dieser dreimonatigen Nachfrist, gilt der Antrag als verspätet, aber er wird noch angenommen. - Während der Nachfrist befindest du dich jedoch **nicht mehr legal** in Österreich, das heißt, du bist eigentlich „aufhältig“ ohne gültigen Aufenthaltstitel. Das kann zu Problemen führen, etwa bei Behördenwegen oder beim Verlassen und Wiedereinreisen nach Österreich. - Wird der Antrag nach Ablauf der Nachfrist gestellt, gilt er als **Erstantrag** und nicht mehr als Verlängerungsantrag. Das kann bedeuten, dass du das Land verlassen und von deinem Heimatland aus einen neuen Antrag stellen musst. **Empfehlung:** Den Verlängerungsantrag immer **rechtzeitig vor Ablauf** des Aufenthaltstitels stellen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des österreichischen Bundesamts für Immigration und Asyl: [https://www.bmi.gv.at/412/](https://www.bmi.gv.at/412/)

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