Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Ja, in Österreich gibt es beim Aufenthaltstitel grundsätzlich eine Nachfrist für die Verlängerung. Wenn du deinen Aufenthaltstitel verlängern möchtest, solltest du den Antrag **vor Ablauf** deines aktuellen Titels stellen. Es gibt aber eine sogenannte **"Nachfrist"** von drei Monaten nach Ablauf des Aufenthaltstitels. **Wichtige Details:** - Stellst du den Verlängerungsantrag innerhalb dieser dreimonatigen Nachfrist, gilt der Antrag als verspätet, aber er wird noch angenommen. - Während der Nachfrist befindest du dich jedoch **nicht mehr legal** in Österreich, das heißt, du bist eigentlich „aufhältig“ ohne gültigen Aufenthaltstitel. Das kann zu Problemen führen, etwa bei Behördenwegen oder beim Verlassen und Wiedereinreisen nach Österreich. - Wird der Antrag nach Ablauf der Nachfrist gestellt, gilt er als **Erstantrag** und nicht mehr als Verlängerungsantrag. Das kann bedeuten, dass du das Land verlassen und von deinem Heimatland aus einen neuen Antrag stellen musst. **Empfehlung:** Den Verlängerungsantrag immer **rechtzeitig vor Ablauf** des Aufenthaltstitels stellen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des österreichischen Bundesamts für Immigration und Asyl: [https://www.bmi.gv.at/412/](https://www.bmi.gv.at/412/)
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Wenn das ursprüngliche Zahlungsziel „sofort“ war und der Kunde nicht bezahlt hat, kannst du in der Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage übl... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]