Welche Nachfrist kann ich in der Mahnung für eine unbezahlte Handwerkerrechnung mit Zahlungsziel sofort setzen?

Antwort vom

Wenn das ursprüngliche Zahlungsziel „sofort“ war und der Kunde nicht bezahlt hat, kannst du in der Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage üblich und werden von Gerichten in der Regel als ausreichend angesehen. Du könntest also beispielsweise in deiner Mahnung schreiben: „Bitte begleichen Sie den offenen Betrag bis spätestens zum [konkretes Datum, z. B. 10 Tage ab Versand der Mahnung].“ Wichtig ist, dass die Frist klar und eindeutig formuliert ist. Nach Ablauf dieser Frist kannst du weitere rechtliche Schritte einleiten, z. B. ein Inkassoverfahren oder gerichtliche Maßnahmen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Handwerkskammer](https://www.handwerkskammer.de/artikel/mahnung-und-zahlungsverzug-76,0,122.html).

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