Eine Mahnung ist eine schriftliche oder mündliche Erinnerung an eine fällige, aber noch nicht bezahlte Rechnung oder Verpflichtung. Sie wird in der Regel vom Gläubiger an den Schuldner geschickt, um diesen zur Zahlung aufzufordern. Ein Säumniszuschlag hingegen ist eine zusätzliche Gebühr oder ein Strafbetrag, der erhoben wird, wenn eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt ist. Er dient als Druckmittel und Ausgleich für den entstandenen Verzug. Zusammengefasst: - **Mahnung:** Erinnerung an die Zahlung. - **Säumniszuschlag:** Strafgebühr wegen verspäteter Zahlung. Oft wird nach einer oder mehreren Mahnungen ein Säumniszuschlag erhoben, das ist aber nicht zwingend. Die genaue Handhabung hängt vom Vertrag, den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen ab.