Muss dem Schuldner im verwaltungsrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren der Vollstreckungsbescheid zugestellt werden?

Antwort

Ja, im verwaltungsrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren muss dem Schuldner der Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Die Zustellung ist notwendig, damit der Schuld über die Vollstreckungsmaßnahmen informiert ist und die Möglichkeit hat, sich gegebenenfalls dagegen zu wehren. Die genauen Regelungen können jedoch je nach spezifischem Verwaltungsrecht und den jeweiligen Landesgesetzen variieren. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.

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