Bei wem reicht man eine Kündigungsschutzklage ein?

Antwort

Eine Kündigungsschutzklage reicht man beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Das ist in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden, um wirksam zu sein.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Klage Gericht
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