Der Satz „Die Verweigerung bezieht sich nur auf den Dienst mit der Waffe und ist unabhängig von der allgemeinen Wehrpflicht.“ bedeutet: Wenn jemand den Dienst mit der Waffe verweiger... [mehr]
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die besonders schweren Fälle des Raubes. Ein besonders schwerer Fall liegt unter anderem vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Ein Baseballschläger kann als gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, wenn er dazu geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit Baseballschläger als gefährliche Werkzeuge eingestuft, wenn sie in einer Weise verwendet werden, die eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben darstellt. Ob § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im konkreten Fall erfüllt ist, hängt also davon ab, wie der Baseballschläger bei der Tat eingesetzt wurde. Wenn er als Drohmittel oder zur Verletzung von Personen verwendet wurde, könnte dies den Tatbestand erfüllen.
Der Satz „Die Verweigerung bezieht sich nur auf den Dienst mit der Waffe und ist unabhängig von der allgemeinen Wehrpflicht.“ bedeutet: Wenn jemand den Dienst mit der Waffe verweiger... [mehr]
Das Basteln von sogenannten "Voodoo-Puppen" ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, solange damit keine Straftat verbunden ist. Das reine Herstellen oder Besitzen einer solchen... [mehr]
Bis zum aktuellen Stand (Juni 2024) sind keine strafrechtlichen Vorwürfe von Tilman Kubans Ehefrau gegen ihn öffentlich bekannt oder berichtet worden. Es gibt keine bestätigten Medienbe... [mehr]
Ob die Bezeichnung „Judas“ im strafrechtlichen Sinne eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Im deutschen Strafrecht ist eine Beleidigung jede... [mehr]
Die Herstellung und der Verkauf von Methamphetamin („Meth“) sind in Deutschland streng verboten und stellen schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Solltest du... [mehr]