Wenn du als Beschuldigter Hilfe brauchst, ist ein Anwalt für Strafrecht richtig; wenn du als Geschädigter deine Rechte im Strafverfahren durchsetzen willst, brauchst du einen Anwalt mit Schw...
Ist § 250 II Nr. 1 bei einem Baseballschläger erfüllt?
Antwort vom§ 250 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die besonders schweren Fälle des Raubes. Ein besonders schwerer Fall liegt unter anderem vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Ein Baseballschläger kann als gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, wenn er dazu geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit Baseballschläger als gefährliche Werkzeuge eingestuft, wenn sie in einer Weise verwendet werden, die eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben darstellt. Ob § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im konkreten Fall erfüllt ist, hängt also davon ab, wie der Baseballschläger bei der Tat eingesetzt wurde. Wenn er als Drohmittel oder zur Verletzung von Personen verwendet wurde, könnte dies den Tatbestand erfüllen.
Verwandte Fragen
Warum wurde der österreichische Bischof wegen sexueller Übergriffe an Kindern nicht strafrechtlich verfolgt?
Meistens wurde in solchen österreichischen Kirchenfällen nicht deshalb nicht verfolgt, weil ein Bischof „geschützt“ gewesen wäre, sondern weil die Taten nach staatliche...
Verbrechen vs. Straftat?
„Verbrechen“ und „Straftat“ sind nicht dasselbe: Jede Straftat ist strafbar, aber nicht jede Straftat ist ein Verbrechen. Im deutschen Strafrecht ist Straftat der Oberbegriff...