Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (sogenannte SRS-Waffe) mit dem „Kleinen Waffenschein“ ist grundsätzlich erlaubt – allerdings gibt es in sogenan... [mehr]
In Deutschland ist es mit einem „Kleinen Waffenschein“ erlaubt, sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit zu führen – also auch in einem Supermarkt. Allerdings müssen dabei folgende Bedingungen eingehalten werden: 1. **Waffe muss als SRS-Waffe gekennzeichnet sein:** Die Waffe muss das PTB-Zeichen im Kreis tragen. 2. **Kleiner Waffenschein muss mitgeführt werden:** Du musst den Schein und einen Ausweis immer dabei haben. 3. **Keine scharfen Waffen:** Der Kleine Waffenschein gilt nicht für scharfe Schusswaffen. 4. **Hausrecht beachten:** Supermärkte und andere Geschäfte dürfen das Tragen von Waffen (auch SRS-Waffen) auf ihrem Gelände verbieten. Wird das Tragen untersagt, musst du der Aufforderung, die Waffe abzugeben oder das Geschäft zu verlassen, Folge leisten. 5. **Verhalten:** Die Waffe darf nicht offen und bedrohlich getragen werden (keine „Anscheinswaffe“). Sie sollte verdeckt getragen werden, um keine Panik auszulösen. **Fazit:** Mit einem Kleinen Waffenschein darfst du eine SRS-Waffe grundsätzlich auch im Supermarkt führen, sofern das Geschäft dies nicht ausdrücklich untersagt. Beachte aber immer das Hausrecht und trage die Waffe unauffällig. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html).
Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (sogenannte SRS-Waffe) mit dem „Kleinen Waffenschein“ ist grundsätzlich erlaubt – allerdings gibt es in sogenan... [mehr]
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