Auf welcher Grundlage nach deutschem Recht darf ein Fitnessstudio ein ärztliches Attest offenlegen lassen?

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Nach deutschem Recht darf ein Fitnessstudio ein ärztliches Attest nur dannlegen lassen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die relevanten rechtlichen Grundlagen sind: 1. **Artikel 6 DSGVO**: Hier wird die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Eine Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a ist erforderlich. 2. **Artikel 9 DSGVO**: Da es sich bei einem ärztlichen Attest um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) handelt, ist zusätzlich eine Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a notwendig. Ohne diese Einwilligung ist die Offenlegung eines ärztlichen Attests unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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