Muss ein Großhändler einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Antwort

Ob ein Großhändler einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist dies erforderlich, wenn: 1. **Die Verarbeitung personenbezogener Daten** einen bestimmten Umfang überschreitet, z.B. wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. 2. **Besondere Kategorien von Daten** verarbeitet werden, wie Gesundheitsdaten oder Daten über rassische und ethnische Herkunft. 3. **Die Haupttätigkeit** des Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine umfangreiche Überwachung von Personen erfordert. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Verpflichtungen zu klären.

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