Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe: Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt, wenn die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. In Deutschland beträgt sie bei Ne...
Gewährleistung nach BGB?
Antwort vomDie Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezieht sich auf die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel an der Kaufsache. Hier sind einige wesentliche Punkte: 1. **Dauer**: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Sache (§ 438 BGB). 2. **Mängel**: Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§ 434 BGB). 3. **Rechte des Käufers**: Der Käufer hat bei Mängeln verschiedene Rechte, darunter: - **Nacherfüllung**: Der Käufer kann zunächst Nacherfüllung verlangen, also entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 BGB). - **Rücktritt oder Minderung**: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (§ 440, § 441 BGB). - **Schadensersatz**: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer auch Schadensersatz verlangen (§ 437 Nr. 3, § 280 ff. BGB). 4. **Beweislastumkehr**: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar (§ 477 BGB). Weitere Details findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 433 bis 453.
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