Im Lieferrecht, insbesondere im deutschen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB), gibt es verschiedene Arten von Mängeln, die bei der Lieferung einer Sache auftreten können. Die wichtigsten Ma... [mehr]
Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach deutschem Recht (§ 434 BGB) gibt es verschiedene Arten von Sachmängeln: 1. **Beschaffenheitsmangel** Die Sache entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder weist nicht die Eigenschaften auf, die der Käufer erwarten darf. 2. **Montagemangel** Die Sache ist zwar in Ordnung, wurde aber unsachgemäß montiert oder die Montageanleitung ist fehlerhaft, sodass der Käufer die Sache nicht richtig zusammenbauen kann. 3. **Falschlieferung (Aliud-Lieferung)** Es wird eine andere Sache geliefert als die bestellte (z. B. statt eines roten Fahrrads ein blaues). 4. **Minderlieferung** Es wird eine zu geringe Menge geliefert (z. B. statt 10 Stück nur 8 Stück). 5. **Rechtsmangel** Die Sache ist mit Rechten Dritter belastet, z. B. Eigentumsvorbehalt eines Dritten oder bestehende Pfandrechte. Diese Mängelarten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 434 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html Zusammengefasst: - Beschaffenheitsmangel - Montagemangel - Falschlieferung - Minderlieferung - Rechtsmangel
Im Lieferrecht, insbesondere im deutschen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB), gibt es verschiedene Arten von Mängeln, die bei der Lieferung einer Sache auftreten können. Die wichtigsten Ma... [mehr]
Der Begriff „Mangel“ wird häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Sachen, Dienstleistungen oder Verträgen. Es gibt verschie... [mehr]
Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Die Gewährleistung bei einer Photovoltaik(PV)-Anlage richtet sich in Deutschland nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für neue PV-Anlagen gilt in der R... [mehr]
Ein Gebrauchtwagenhändler kann die gesetzliche Gewährleistung für Verschleißteile **nicht vollständig ausschließen**. Nach deutschem Recht (§ 476 BGB) gilt bei Ver... [mehr]