Welche Arten von Sachmangel gibt es?

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Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach deutschem Recht (§ 434 BGB) gibt es verschiedene Arten von Sachmängeln: 1. **Beschaffenheitsmangel** Die Sache entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder weist nicht die Eigenschaften auf, die der Käufer erwarten darf. 2. **Montagemangel** Die Sache ist zwar in Ordnung, wurde aber unsachgemäß montiert oder die Montageanleitung ist fehlerhaft, sodass der Käufer die Sache nicht richtig zusammenbauen kann. 3. **Falschlieferung (Aliud-Lieferung)** Es wird eine andere Sache geliefert als die bestellte (z. B. statt eines roten Fahrrads ein blaues). 4. **Minderlieferung** Es wird eine zu geringe Menge geliefert (z. B. statt 10 Stück nur 8 Stück). 5. **Rechtsmangel** Die Sache ist mit Rechten Dritter belastet, z. B. Eigentumsvorbehalt eines Dritten oder bestehende Pfandrechte. Diese Mängelarten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 434 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html Zusammengefasst: - Beschaffenheitsmangel - Montagemangel - Falschlieferung - Minderlieferung - Rechtsmangel

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