Bei Erbschaften sind verschiedene Unterlagen wichtig, um den Nachlass korrekt abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen: 1. **Sterbeurkunde** –... [mehr]
Die Gerichtskosten für Erben können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Nachlasses und dem Umfang des Verfahrens. In Deutschland werden die Gerichtskosten für ein Nachlassverfahren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Ein Beispiel: Für die Erteilung eines Erbscheins beträgt die Gebühr in der Regel 1,0 Gebühr nach dem GNotKG. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro beträgt die Gebühr beispielsweise etwa 330 Euro. Zusätzlich können weitere Kosten anfallen, wie Notarkosten oder Kosten für die Veröffentlichung des Erbscheins. Für eine genaue Berechnung der Gerichtskosten ist es ratsam, sich an das zuständige Nachlassgericht oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Bei Erbschaften sind verschiedene Unterlagen wichtig, um den Nachlass korrekt abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen: 1. **Sterbeurkunde** –... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]
Die Siegelgebühr ist eine Gebühr, die im Rahmen eines Zivilverfahrens in Deutschland anfällt, wenn das Gericht eine Ausfertigung, Abschrift oder einen Auszug eines Urteils oder Beschlus... [mehr]
Die übliche Frist zur Herausgabe von Nachlassdokumenten, die ein Alleinerbe von Nachlassempfängern (z.B. Miterben, Vermächtnisnehmer oder sonstigen Personen, die Nachlassgegenständ... [mehr]