Gericht hält Antrag für berechtigt; Gegner hat 1 Woche zur Stellungnahme. Gilt das für Antragsteller als Sieg?

Antwort

Wenn ein Gericht einen Antrag für berechtigt hält und der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Woche gibt, bedeutet das noch nicht unbedingt einen endgültigen Sieg für den Antragsteller. Es handelt sich hierbei um einen Zwischenschritt im Verfahren. Folgende Szenarien könnten noch passieren: 1. **Stellungnahme der Gegenseite**: Die Gegenseite kann innerhalb der gesetzten Frist eine Stellungnahme einreichen, in der sie Argumente gegen den Antrag vorbringt. 2. **Entscheidung des Gerichts**: Nach Ablauf der Frist und nach Prüfung der Stellungnahme der Gegenseite wird das Gericht eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung kann zugunsten des Antragstellers oder der Gegenseite ausfallen. 3. **Mündliche Verhandlung**: Das Gericht könnte eine mündliche Verhandlung anberaumen, um beide Seiten anzuhören, bevor es eine endgültige Entscheidung trifft. 4. **Weitere Anträge und Beweiserhebungen**: Es könnten weitere Anträge gestellt oder Beweise erhoben werden, die den Ausgang des Verfahrens beeinflussen. Ein endgültiger Sieg für den Antragsteller liegt erst vor, wenn das Gericht eine abschließende Entscheidung zugunsten des Antragstellers trifft und diese Entscheidung rechtskräftig wird.

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