Wie lang ist die Frist für eine Verfassungsbeschwerde?

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Die Frist für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht beträgt grundsätzlich **einen Monat** (§ 93 Abs. 1 BVerfGG). Diese Frist beginnt mit der Zustellung oder Bekanntgabe der letztinstanzlichen Entscheidung, gegen die sich die Beschwerde richtet. In bestimmten Fällen, etwa bei mittelbaren Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, gilt eine Frist von **einem Jahr** ab Inkrafttreten oder Bekanntwerden der Maßnahme. Wichtig ist, dass die Verfassungsbeschwerde innerhalb dieser Frist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein muss. Die Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist – eine nachträgliche Einreichung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html).