Wie lang ist die Frist für eine Verfassungsbeschwerde?

Antwort vom

Die Frist für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht beträgt grundsätzlich **einen Monat** (§ 93 Abs. 1 BVerfGG). Diese Frist beginnt mit der Zustellung oder Bekanntgabe der letztinstanzlichen Entscheidung, gegen die sich die Beschwerde richtet. In bestimmten Fällen, etwa bei mittelbaren Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, gilt eine Frist von **einem Jahr** ab Inkrafttreten oder Bekanntwerden der Maßnahme. Wichtig ist, dass die Verfassungsbeschwerde innerhalb dieser Frist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein muss. Die Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist – eine nachträgliche Einreichung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html).

Verwandte Fragen

Für wen gilt das deutsche Grundgesetz genau?

Das Grundgesetz gilt in erster Linie für den deutschen Staat und für alle Menschen, die sich im Geltungsbereich Deutschlands befinden – aber nicht jedes Recht daraus gilt für jede...