Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bislang nicht explizit mit einem Urteil zum Thema „Facebook Scraping“ befasst. Allerdings gibt es relevante Entscheidungen zu Themen wie Datenschutz, a... [mehr]
Facebook (heute Meta Platforms) musste im Zusammenhang mit dem sogenannten Scraping-Vorfall immateriellen Schadensersatz leisten, weil durch das massenhafte automatisierte Auslesen (Scraping) öffentlich zugänglicher Profildaten von Millionen Nutzern personenbezogene Daten ohne deren Einwilligung abgegriffen und veröffentlicht wurden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union dar. **Begründung und rechtliche Basis:** 1. **Verstoß gegen die DSGVO:** Nach Art. 32 DSGVO ist Facebook als Verantwortlicher verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das Scraping hätte durch stärkere Schutzmaßnahmen (z.B. Captchas, Rate-Limiting) verhindert oder zumindest erschwert werden müssen. 2. **Recht auf immateriellen Schadensersatz (Art. 82 DSGVO):** Die DSGVO sieht in Art. 82 ausdrücklich vor, dass betroffene Personen bei einem Verstoß gegen die Verordnung Anspruch auf Schadensersatz haben – und zwar nicht nur für materielle, sondern auch für immaterielle Schäden (z.B. Kontrollverlust über eigene Daten, Angst vor Missbrauch, Reputationsschäden). 3. **Gerichtliche und behördliche Entscheidungen:** Europäische Datenschutzbehörden und Gerichte haben in mehreren Fällen entschieden, dass bereits die unbefugte Veröffentlichung personenbezogener Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, auch wenn kein konkreter finanzieller Nachteil entstanden ist. **Zusammengefasst:** Facebook musste immateriellen Schadensersatz leisten, weil das Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen hat, indem es nicht ausreichend gegen das Scraping der Nutzerdaten geschützt hat. Die rechtliche Grundlage ist Art. 82 DSGVO, der auch für immaterielle Schäden einen Anspruch auf Schadensersatz vorsieht. Weitere Informationen zur DSGVO findest du hier: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) Mehr zu Meta Platforms: [https://about.meta.com/](https://about.meta.com/)
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Hier ist eine mögliche Formulierung: "Hiermit machen wir unseren Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B geltend. Wir bitten Sie, unseren Anspruch zu prüfen... [mehr]
§ 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Der Wortlaut lautet: **§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung** (1) Verle... [mehr]