Facebook (heute Meta Platforms) musste im Zusammenhang mit dem sogenannten Scraping-Vorfall immateriellen Schadensersatz leisten, weil durch das massenhafte automatisierte Auslesen (Scraping) öff... [mehr]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bislang nicht explizit mit einem Urteil zum Thema „Facebook Scraping“ befasst. Allerdings gibt es relevante Entscheidungen zu Themen wie Datenschutz, automatisierte Datenerhebung und die Verantwortlichkeit von Plattformen. Ein häufig zitierter Fall ist das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg vom 13.09.2019 (Az. 308 O 392/16), in dem es um das massenhafte Auslesen von Facebook-Profilen („Scraping“) ging. Das LG Hamburg entschied, dass das automatisierte Auslesen von öffentlich zugänglichen Facebook-Profilen gegen die Nutzungsbedingungen und das Urheberrecht von Facebook verstößt. Der BGH selbst hat sich bislang vor allem mit Fragen des Datenschutzes und der Verantwortlichkeit von Plattformen beschäftigt, etwa im Zusammenhang mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ (BGH, Urteil vom 27.07.2020, VI ZR 405/18), aber nicht spezifisch mit Scraping bei Facebook. **Fazit:** Ein spezielles BGH-Urteil zu „Facebook Scraping“ existiert derzeit nicht. Die rechtliche Bewertung erfolgt bislang auf Grundlage allgemeiner Datenschutz- und Urheberrechtsgrundsätze sowie der Nutzungsbedingungen von Facebook. Entscheidungen dazu stammen bisher vor allem von unteren Instanzen wie dem LG Hamburg. Weitere Informationen zu Facebook findest du hier: [https://www.facebook.com/](https://www.facebook.com/)
Facebook (heute Meta Platforms) musste im Zusammenhang mit dem sogenannten Scraping-Vorfall immateriellen Schadensersatz leisten, weil durch das massenhafte automatisierte Auslesen (Scraping) öff... [mehr]
Das Prüfungsschema zur Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) nach der Entscheidung des BGH vom 02.03.2022 (Az. XII ZR 36/21) – betreffend die cor... [mehr]