Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es kein veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Jahren 2024 oder 2025, das sich explizit mit dem Mieterstrommodell befasst. Mi...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bislang nicht explizit mit einem Urteil zum Thema „Facebook Scraping“ befasst. Allerdings gibt es relevante Entscheidungen zu Themen wie Datenschutz, automatisierte Datenerhebung und die Verantwortlichkeit von Plattformen. Ein häufig zitierter Fall ist das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg vom 13.09.2019 (Az. 308 O 392/16), in dem es um das massenhafte Auslesen von Facebook-Profilen („Scraping“) ging. Das LG Hamburg entschied, dass das automatisierte Auslesen von öffentlich zugänglichen Facebook-Profilen gegen die Nutzungsbedingungen und das Urheberrecht von Facebook verstößt. Der BGH selbst hat sich bislang vor allem mit Fragen des Datenschutzes und der Verantwortlichkeit von Plattformen beschäftigt, etwa im Zusammenhang mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ (BGH, Urteil vom 27.07.2020, VI ZR 405/18), aber nicht spezifisch mit Scraping bei Facebook. **Fazit:** Ein spezielles BGH-Urteil zu „Facebook Scraping“ existiert derzeit nicht. Die rechtliche Bewertung erfolgt bislang auf Grundlage allgemeiner Datenschutz- und Urheberrechtsgrundsätze sowie der Nutzungsbedingungen von Facebook. Entscheidungen dazu stammen bisher vor allem von unteren Instanzen wie dem LG Hamburg. Weitere Informationen zu Facebook findest du hier: [https://www.facebook.com/](https://www.facebook.com/)
Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es kein veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Jahren 2024 oder 2025, das sich explizit mit dem Mieterstrommodell befasst. Mi...