Um zu viel gezahlte Beträge nach einer Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zurückzufordern, gehst du in der Regel wie folgt vor: 1.... [mehr]
Um zu viel gezahlte Beträge nach einer Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zurückzufordern, gehst du in der Regel wie folgt vor: 1.... [mehr]
Eine Vertragsanpassung nach § 313 Absatz 1 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ist vorzunehmen, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertrags... [mehr]
Ob der Auftragnehmer die gesteigerten Kosten für geänderte Brandschutzvorschriften tragen muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingunge... [mehr]