Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Unter Gefährdungshaftung versteht man eine Form der Haftung, bei der jemand für Schäden einstehen muss, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Einrichtung entstehen – und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Das bedeutet: Es kommt nicht darauf an, ob der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Entscheidend ist allein, dass durch den Betrieb einer bestimmten Gefahrenquelle (z. B. eines Kraftfahrzeugs, einer Eisenbahn oder einer Industrieanlage) ein Schaden verursacht wurde. Die Gefährdungshaftung ist im deutschen Recht eine Ausnahme von der allgemeinen Verschuldenshaftung. Sie soll sicherstellen, dass derjenige, der eine besondere Gefahr für andere schafft, auch für die daraus entstehenden Schäden haftet, selbst wenn er alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Typische Beispiele für Gefährdungshaftung sind: - Die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG) - Die Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB) - Die Haftung für den Betrieb einer Eisenbahn (§ 1 Haftpflichtgesetz) Ziel der Gefährdungshaftung ist es, potenzielle Opfer besser zu schützen und die Risiken gefährlicher Tätigkeiten auf denjenigen zu verlagern, der sie betreibt und davon profitiert.
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]