Wer ist Erbe nach gesetzlicher Erbfolge?
Antwort vomDie gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie greift, wenn kein wirksames Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die Erben werden in sogenannte Ordnungen eingeteilt: **1. Ordnung:** Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel usw.). Sind Kinder bereits verstorben, treten deren Kinder (also die Enkel) an deren Stelle. **2. Ordnung:** Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also Geschwister des Erblassers, Nichten, Neffen usw.). Leben die Eltern nicht mehr, erben die Geschwister bzw. deren Kinder. **3. Ordnung:** Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen usw.). **Ehegatte/Lebenspartner:** Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt neben den Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung. Der Anteil hängt davon ab, welche Verwandten noch leben und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde. **Grundsatz:** Erben der niedrigeren Ordnung schließen die der höheren Ordnung aus. Beispiel: Gibt es Kinder (1. Ordnung), erben Eltern oder Geschwister (2. Ordnung) nichts. **Weitere Informationen:** - [Gesetzliche Erbfolge – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge_(Deutschland)) - [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1924 ff.](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html) Die genaue Verteilung hängt vom Einzelfall ab (z.B. Anzahl der Kinder, Güterstand der Ehe usw.).