Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Wenn eine Verletzung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt wird, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Interne Meldung**: Informiere zunächst die zuständige Datenschutzabteilung oder den Datenschutzbeauftragten deines Unternehmens oder deiner Organisation. 2. **Dokumentation**: Dokumentiere die Verletzung so detailliert wie möglich. Dies umfasst die Art der Verletzung, die betroffenen Daten, die Anzahl der betroffenen Personen und die möglichen Folgen. 3. **Meldung an die Aufsichtsbehörde**: In der Regel muss eine Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden. In Deutschland sind dies die Landesdatenschutzbehörden. Eine Liste der zuständigen Behörden findest du hier: [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html). 4. **Benachrichtigung der Betroffenen**: Wenn die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, müssen diese ebenfalls unverzüglich informiert werden. 5. **Maßnahmen zur Schadensbegrenzung**: Ergreife sofort Maßnahmen, um den Schaden zu begrenzen und zukünftige Verletzungen zu verhindern. Dies kann technische und organisatorische Maßnahmen umfassen. 6. **Überprüfung und Anpassung**: Überprüfe die internen Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen und passe sie gegebenenfalls an, um zukünftige Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Es ist wichtig, schnell und transparent zu handeln, um die Auswirkungen der Verletzung zu minimieren und das Vertrauen der betroffenen Personen zu erhalten.
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter b... [mehr]
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Es scheint, dass du nach einer bestimmten Verordnung suchst und dabei § 24 „Übergangsvorschriften“ nicht findest oder dieser Paragraph in der aktuellen Fassung nicht enthalten is... [mehr]
Ja, in Preußen gab es Verordnungen zur Ableitung von Schmutzwasser. Bereits im 19. Jahrhundert, insbesondere im Zuge der Industrialisierung und des rasanten Städtewachstums, wurden in preu&... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]