Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche...
Eine Datenschutzvereinbarung, oft auch als Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet, ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Wichtige Bestandteile einer solchen Vereinbarung sind: 1. **Gegenstand und Dauer der Verarbeitung**: Beschreibung der Datenverarbeitung und deren zeitlicher Rahmen. 2. **Art und Zweck der Verarbeitung**: Detaillierte Angaben darüber, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. 3. **Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen**: Spezifikation der Datenarten und der betroffenen Personengruppen. 4. **Pflichten und Rechte des Verantwortlichen**: Festlegung der Verantwortlichkeiten des Datenverantwortlichen. 5. **Pflichten des Auftragsverarbeiters**: Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters, einschließlich der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und der Unterstützung des Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten. 6. **Unterauftragsverhältnisse**: Regelungen zur Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter. 7. **Technische und organisatorische Maßnahmen**: Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Weitere Informationen zur DSGVO und den Anforderungen an eine Datenschutzvereinbarung finden sich auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [DSGVO](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-protection-eu_de).
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Die Aufbewahrungsdauer von telefonischen Einwilligungen zu Post Repair-Umfragen richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. branchenspezifischen Rege...
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Das Bitten der Teilnehmer, einen Freund zu taggen, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch. Beim Taggen wird eine dritte Person (der getaggte Freund) ohne deren vorherige Einwilligung in ei...
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO muss die betroffene Person Auskunft über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt...
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Die wichtigsten Merkmale, die die Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO begründen, sind: 1. **Verarbeitung personenbezogener Daten im Auft...
Grundsätzlich ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht möglich, dass externe Freelancer an Vorstellungsgesprächen teilnehmen, wenn sie später mit dem Bewerber zusammenarbeiten w&uum...
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