Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Eine Datenschutzvereinbarung, oft auch als Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet, ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Wichtige Bestandteile einer solchen Vereinbarung sind: 1. **Gegenstand und Dauer der Verarbeitung**: Beschreibung der Datenverarbeitung und deren zeitlicher Rahmen. 2. **Art und Zweck der Verarbeitung**: Detaillierte Angaben darüber, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. 3. **Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen**: Spezifikation der Datenarten und der betroffenen Personengruppen. 4. **Pflichten und Rechte des Verantwortlichen**: Festlegung der Verantwortlichkeiten des Datenverantwortlichen. 5. **Pflichten des Auftragsverarbeiters**: Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters, einschließlich der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und der Unterstützung des Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten. 6. **Unterauftragsverhältnisse**: Regelungen zur Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter. 7. **Technische und organisatorische Maßnahmen**: Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Weitere Informationen zur DSGVO und den Anforderungen an eine Datenschutzvereinbarung finden sich auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [DSGVO](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-protection-eu_de).
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Die Verordnung 1/2016. (I. 5.) NGM (ungarisch: 1/2016. (I. 5.) NGM rendelet) ist eine ungarische Ministerialverordnung des Wirtschaftsministeriums (Nemzetgazdasági Minisztérium, NGM). Si... [mehr]
In einem solchen Fall, in dem persönliche Bilder von Instagram ohne deine Zustimmung von einer fremden Person auf Hinge hochgeladen wurden, sind folgende Fragen wichtig: 1. **Hast du Beweise f&u... [mehr]
Ob bei einem Unternehmensaudit die Notebooks (NotePCs) von Mitarbeitenden gescreent werden dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Zweck des Audits, den geltenden Datenschut... [mehr]