Darf ein öffentlicher Auftraggeber zwei Datenschutzbeauftragte haben?

Antwort

Ja, ein öffentlicher Auftraggeber kann mehrere Datenschutzbeauftragte haben. Es ist jedoch wichtig, dass die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert sind, um Überschneidungen und Verwirrungen zu vermeiden. In der Regel wird ein Datenschutzbeauftragter als Hauptansprechpartner benannt, während die anderen unterstützende Rollen übernehmen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erlauben dies, solange die Anforderungen an die Bestellung und die Qualifikation der Datenschutzbeauftragten erfüllt sind.

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