Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff. BGB, geregelt sind. Die wichtigsten Anforderungen an AGB sind: 1. **Transparenz und Verständlichkeit** Die AGB müssen klar und verständlich formuliert sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Unklare oder mehrdeutige Klauseln sind unwirksam. 2. **Einbeziehung in den Vertrag** Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, der Vertragspartner die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). 3. **Keine überraschenden Klauseln** Bestimmungen, mit denen der Vertragspartner nicht rechnen muss, sind unwirksam, wenn sie überraschend sind (§ 305c BGB). 4. **Keine Benachteiligung des Vertragspartners** AGB dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Klauseln, die gegen Treu und Glauben verstoßen, sind unwirksam. 5. **Keine Abweichung von wesentlichen gesetzlichen Regelungen** Bestimmte gesetzliche Rechte dürfen nicht durch AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, insbesondere bei Verbraucherverträgen (z.B. Gewährleistung, Haftung). 6. **Verbot bestimmter Klauseln** Das BGB enthält eine Liste von Klauseln, die in AGB gegenüber Verbrauchern stets oder in der Regel unwirksam sind (§§ 308, 309 BGB). 7. **Geltungsbereich** AGB gelten grundsätzlich für eine Vielzahl von Verträgen, nicht nur für einen Einzelfall (§ 305 Abs. 1 BGB). **Weitere Hinweise:** - Bei Online-Geschäften müssen AGB leicht zugänglich sein, z.B. über einen Link auf der Website. - Im internationalen Geschäftsverkehr können zusätzliche Anforderungen gelten. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/). **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Übersicht. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts.
Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Die Verpflichtung zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten ergibt sich in Europa aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, abhängig vom jeweiligen Sektor (z. B. Finanzdienstleistungen, &... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]